Fairnessparagraf im Urheberrecht: Nachvergütung für Kameramann von „Das Boot“

Fairnessparagraf im Urheberrecht:  Nachvergütung für Kameramann von „Das Boot“ ist einer der erfolgreichsten deutschen Filme aller Zeiten. Als der Film gedreht wurde, rechnete jedoch noch niemand mit diesem Erfolg. Der Film wurde für insgesamt sechs Oskars nominiert, unter anderem für den Oskar in der Kategorie „Beste Kamera“.

Verdient hat der Kameramann mit seiner Arbeit damals nur 100.000EUR. Sein Entgelt wurde als eine Pauschalvergütung gezahlt, jetzt forderte er eine Nachvergütung aus dem http://www.lhr-law.de
Telefon: 0221/2716733-0

Pressekontakt
RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum
Arno Lampmann
Stadtwaldgürtel 81-83

50935 Köln
Deutschland

E-Mail: lampmann@lhr-law.de
Homepage: http://www.lhr-law.de
Telefon: 0221/2716733-0